Was hat sich am 1. Juni 2026 geändert?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderrichtlinie für Energieberatung für Wohngebäude zum 1. Juni 2026 angepasst. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Förderquote auf 85 % für Gebäude in strukturschwachen Regionen — dazu zählen in OWL die Kreise Minden-Lübbecke, Lippe (ohne Detmold-Stadt), Höxter sowie ländliche Gemeinden in Herford und Gütersloh.
  • Verschärfte Antragsfrist: Die Energieberatung muss vor Beginn jeglicher Baumaßnahme beantragt werden. Wer zuerst den Heizungsbauer bestellt und dann den Energieberater, verliert den Förderanspruch.
  • Digitale Antragstellung: Seit Juni ist der Antrag ausschließlich digital über das BAFA-Portal möglich — keine postalischen Anträge mehr.
  • Kürzere Bearbeitungszeit: Das BAFA verspricht Bescheide innerhalb von 6 Wochen statt bisher 8–10 Wochen.

Besonders der letzte Punkt ist für die Bausaison wichtig: Wer im Juli/August mit der Sanierung starten will, sollte jetzt die Energieberatung beauftragen.

Wer profitiert von der 85-%-Förderung in OWL?

Die erhöhte Förderquote gilt für Gebäude in Gemeinden, die von der Bundesregierung als strukturschwach eingestuft wurden. In Ostwestfalen-Lippe betrifft das:

  • Kreis Minden-Lübbecke: Minden, Lübbecke, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica, Rahden, Petershagen, Stemwede, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Hille
  • Kreis Lippe (außer Detmold-Stadt): Lemgo, Barntrup, Blomberg, Horn-Bad Meinberg, Lage, Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg, Schlangen, Extertal, Kalletal, Dörentrup, Augustdorf
  • Kreis Höxter: Alle Gemeinden (Höxter, Warburg, Bad Driburg, Steinheim, Brakel, Beverungen, Borgentreich, Marienmünster, Nieheim, Willebadessen)
  • Ländliche Gemeinden in Herford: Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge, Vlotho (nicht: Herford-Stadt, Bünde, Enger, Hiddenhausen, Löhne)
  • Ländliche Gemeinden in Gütersloh: Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Werther, Borgholzhausen (nicht: Gütersloh-Stadt, Rheda-Wiedenbrück, Verl, Harsewinkel, Halle, Versmold)

Für Bielefeld und Paderborn gilt die Standard-Förderung von 80 % — ebenfalls attraktiv, aber eben 5 Prozentpunkte niedriger.

Praxis-Tipp für Grenzfälle:

Wer in Herford-Stadt wohnt, aber ein Zweitobjekt in Kirchlengern besitzt, kann für das Kirchlengerner Objekt die 85-%-Förderung beantragen. Die Förderung richtet sich nach der Gebäudeadresse, nicht nach dem Wohnort des Eigentümers.

Was ist der iSFP — und warum lohnt er sich?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneiderter Modernisierungsplan für Ihr Gebäude. Ein zertifizierter Energieberater analysiert Heizung, Dämmung, Fenster, Lüftung und erstellt einen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen — gestaffelt über 15 Jahre, priorisiert nach Wirtschaftlichkeit und technischer Sinnhaftigkeit.

Der iSFP bringt zwei große Vorteile:

  1. 5 %-Bonus auf alle Einzelmaßnahmen: Wer eine Maßnahme aus dem iSFP umsetzt (z. B. Wärmepumpe, Dachdämmung, Fenster), erhält zusätzlich zur Standard-Förderung (15–40 % je nach Maßnahme) einen iSFP-Bonus von 5 %. Bei einer Wärmepumpe mit 30.000 € Investitionskosten macht das 1.500 € Unterschied.
  2. Klarheit über Kosten und Reihenfolge: Viele Eigentümer fragen sich: Erst die Heizung tauschen oder erst dämmen? Der iSFP berechnet die optimale Reihenfolge — so vermeiden Sie teure Fehler (z. B. eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe, weil die Dämmung noch fehlt).
Für rund 85 % unserer Mandanten in OWL ist der iSFP wirtschaftlich sinnvoll — die Förderung deckt fast die gesamten Beratungskosten, und der 5 %-Bonus amortisiert sich bereits bei der ersten umgesetzten Maßnahme.

Was kostet ein iSFP — und was bleibt nach Förderung?

Die Kosten für einen iSFP richten sich nach Gebäudegröße und Komplexität:

GebäudetypBrutto-KostenBAFA-Zuschuss (85 %)*Eigenanteil
Einfamilienhaus (100–150 m²)1.200–1.600 €1.020–1.360 €180–240 €
Einfamilienhaus (150–200 m²)1.600–2.000 €1.360–1.700 €240–300 €
Zweifamilienhaus1.800–2.400 €1.530–2.040 €270–360 €
Mehrfamilienhaus (3–6 Wohnungen)2.400–3.200 €2.040–2.720 €360–480 €

* In strukturschwachen Regionen OWLs (siehe Liste oben). In Bielefeld und Paderborn: 80 % statt 85 %.

Der Eigenanteil liegt in den meisten Fällen zwischen 180 und 360 € — weniger als viele Eigentümer für einen einzelnen Handwerker-Termin zahlen. Und dieser Eigenanteil rechnet sich bereits bei der ersten Sanierungsmaßnahme durch den 5 %-Bonus.

Welche Fristen gelten jetzt?

Hier wird es kritisch — viele Eigentümer verschenken Förderung, weil sie die Reihenfolge nicht kennen:

  1. Erst Energieberater beauftragen, dann Handwerker: Der Energieberater muss vor Beauftragung jeglicher Baumaßnahme beauftragt werden. Wer zuerst den Heizungsbauer bestellt und zwei Wochen später den Energieberater, verliert den Förderanspruch.
  2. BAFA-Antrag vor Vor-Ort-Termin: Der Energieberater stellt den BAFA-Antrag. Erst nach Antragstellung darf die Vor-Ort-Begehung stattfinden. Das BAFA prüft stichprobenartig die Zeitstempel — wer schummelt, muss die Förderung zurückzahlen.
  3. 6 Wochen Bearbeitungszeit einplanen: Auch wenn das BAFA schnellere Bescheide verspricht, sollten Sie 6–8 Wochen zwischen Antrag und Baubeginn einplanen.

Typischer Ablauf für eine Sanierung im August 2026:

KW 25 (17.–21. Juni): Energieberater beauftragen, Eckdaten übermitteln
KW 26 (24.–28. Juni): BAFA-Antrag wird gestellt, Vor-Ort-Termin
KW 27–30: Berechnung, iSFP-Erstellung, BAFA-Bearbeitung
KW 31 (Ende Juli): BAFA-Bescheid liegt vor, Handwerker können beauftragt werden
KW 32+ (ab 10. August): Baustart

So läuft die iSFP-Erstellung bei Baukompass-OWL ab

  1. Erstkontakt & Datenaufnahme (1 Werktag): Sie schildern Ihre Sanierungsabsicht (Heizung, Dämmung, Fenster, PV) und übermitteln Grundriss, Energieausweis (falls vorhanden), Fotos. Wir prüfen, ob Sie in einer 85-%-Region liegen.
  2. BAFA-Antrag (2–3 Werktage): Wir stellen den Antrag über das BAFA-Portal. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit Antragsnummer.
  3. Vor-Ort-Begehung (1–2 Stunden): Wir nehmen Heizung, Außenwände, Dach, Fenster, Keller auf, messen Flächen, prüfen Dämmstandards, fotografieren Anlagentechnik.
  4. Berechnung nach DIN V 18599 / GEG 2024 (1–2 Wochen): Wir berechnen den Ist-Zustand, simulieren verschiedene Sanierungsszenarien und erstellen den Fahrplan mit konkreten Maßnahmen, Kosten, Förderhöhen und Amortisationszeiten.
  5. Übergabe iSFP & Beratungsgespräch (ca. 1 Stunde): Sie erhalten den iSFP als gedrucktes Dokument (BAFA-konform) und digitales PDF. Wir besprechen die Maßnahmen, klären offene Fragen und geben Handwerker-Empfehlungen.
  6. BAFA-Bescheid (4–6 Wochen nach Antrag): Das BAFA überweist die Förderung (80 oder 85 %) direkt an uns. Sie zahlen nur den Eigenanteil.

Häufige Fragen

Kann ich den iSFP auch nachträglich erstellen lassen?

Nein — der iSFP muss vor Beauftragung der Sanierungsmaßnahme erstellt werden. Wer bereits einen Heizungsbauer beauftragt hat, kann für diese Maßnahme keinen iSFP-Bonus mehr bekommen. Für zukünftige Maßnahmen (z. B. Dämmung im nächsten Jahr) ist der iSFP aber weiterhin möglich und sinnvoll.

Gilt der 5-%-Bonus auch, wenn ich nur eine Maßnahme umsetze?

Ja. Der iSFP ist ein Fahrplan über 15 Jahre — Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Jede einzelne Maßnahme, die im iSFP steht, bekommt den 5 %-Bonus. Selbst wenn Sie nur die Wärmepumpe einbauen und die Dämmung auf später verschieben, profitieren Sie vom Bonus.

Wie lange ist der iSFP gültig?

Der iSFP ist 15 Jahre gültig. Sie können die Maßnahmen gestaffelt umsetzen — solange die Maßnahme im iSFP dokumentiert ist, bekommen Sie den 5 %-Bonus, auch wenn Sie sie erst 2030 oder 2035 umsetzen.

Was passiert, wenn ich in Bielefeld wohne — bekomme ich dann keine 85 %?

Richtig — für Bielefeld gilt die Standard-Förderung von 80 %. Das ist immer noch sehr attraktiv: Bei einem iSFP für 1.500 € zahlen Sie 300 € Eigenanteil statt 225 €. Der Unterschied beträgt 75 € — vernachlässigbar im Vergleich zum Nutzen.

Kann ich den iSFP auch ohne konkrete Sanierungsabsicht erstellen lassen?

Ja — viele Eigentümer nutzen den iSFP als Entscheidungsgrundlage, ob sich eine Sanierung überhaupt lohnt. Gerade bei Gebäuden aus den 1960er und 70er Jahren ist oft unklar, ob eine Komplettsanierung wirtschaftlich ist oder ob Einzelmaßnahmen ausreichen. Der iSFP liefert diese Klarheit — und kostet nach Förderung nur 180–360 €.

Kombination mit KfW und NRW.BANK

Der iSFP ist nicht nur für BAFA-Einzelmaßnahmen relevant, sondern auch für KfW-Programme:

  • KfW 261 (Effizienzhaus-Sanierung): Wer sein Gebäude auf Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 85 oder EH 70) saniert, bekommt Kredite mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45 %. Der iSFP ist hier Pflicht — ohne iSFP keine KfW-Förderung.
  • NRW.BANK progres.nrw: Das Land NRW fördert Photovoltaik-Speicher, Wärmepumpen und Solarthermie zusätzlich. Der iSFP hilft, die optimale Dimensionierung zu ermitteln und mehrere Fördertöpfe zu kombinieren.

Viele Eigentümer in OWL lassen Geld liegen, weil sie nicht wissen, welche Förderkombinationen möglich sind. Ein Beispiel aus Minden: Ein Eigentümer ließ 2025 eine Wärmepumpe für 28.000 € einbauen — ohne iSFP, ohne KfW, nur mit BAFA-Basis-Förderung (25 %). Mit iSFP + KfW hätte er 40 % Zuschuss bekommen (11.200 € statt 7.000 €). Unterschied: 4.200 € — für einen iSFP-Eigenanteil von 240 €.

Fazit: Wer jetzt handelt, profitiert doppelt

Die neue BAFA-Förderrichtlinie macht den iSFP für Eigentümer in OWL attraktiver denn je — besonders in strukturschwachen Regionen. Wer im Sommer oder Herbst 2026 eine Sanierung plant, sollte jetzt den Energieberater beauftragen:

  • 85 % Förderung in Minden-Lübbecke, Lippe, Höxter und ländlichen Gemeinden
  • 5 %-Bonus auf alle Sanierungsmaßnahmen (spart schnell vier- bis fünfstellig)
  • Kürzere Bearbeitungszeit ab Juni 2026 — nur 6 Wochen statt 8–10 Wochen
  • Klarheit über Kosten, Reihenfolge und Förderkombinationen

Wer zu spät beantragt oder die Reihenfolge nicht einhält, verliert den Anspruch. Die Investition von 180–360 € Eigenanteil rechnet sich bereits bei der ersten Maßnahme — und schützt vor Fehlinvestitionen, die schnell fünfstellig werden können.